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DS-Beauftragter

Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten „brauchen“, müssen Sie zunächst entscheiden. Zwingend ist ein solche Bestellung nur innerhalb von Behörden bzw öffentlichen Stellen und bei Unternehmen, die schwerpunktmäßig in einem spezifischen Geschäftsbereich tätig sind, nämlich:

 

  • wenn die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder
     

  • die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderen Kategorien von Daten oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten besteht.

 

Für österreichische Unternehmen ergibt sich durch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten die einmalige Möglichkeit zur Schaffung einer eindeutigen Kompetenzstelle für alle Datenschutzprobleme, unabhängig davon, welche Geschäftsbereiche diese betreffen. Gerade Datenschutzfragen enthalten potentiellen Konfliktstoff, der durch eine rasche und effiziente Klärung offener Fragen professionell beseitigt werden kann.

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